Projekthintergrund
Weshalb braucht es
directions?
Digitale Lernplattformen, Lernanwendungen und Content-Plattformen verarbeiten täglich personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern. Die DSGVO gibt dabei klare Anforderungen vor – doch die Sachverhalte sind komplex, und datenschutzrechtliche Expertise ist bei Schulen und Schulträgern oft nicht in ausreichendem Maß vorhanden.
Gleichzeitig fehlt es Anbietern bislang an einem anerkannten Instrument, mit dem sie ihre DSGVO-Konformität strukturiert nachweisen können. Für Schulen, Schulträger und Lehrkräfte bedeutet das: Unsicherheit bei der Auswahl digitaler Tools und ein erheblicher Aufwand bei der eigenständigen Prüfung von Datenschutzfragen.
directions schafft hier Abhilfe. Als Datenschutzzertifizierung nach Art. 42 DSGVO bietet directions ein transparentes Prüfverfahren, das Anbietern die Möglichkeit zur Selbstregulierung gibt und Schulen sowie Schulträgern die Orientierung, die sie benötigen.
Weshalb wird eine Datenschutz-Zertifizierung benötigt?
Nach welchen Vorgaben werden die Daten geschützt?
Der directions-Kriterienkatalog berücksichtigt die datenschutzrechtlichen Anforderungen auf allen relevanten Ebenen:
Akkreditierung
Damit eine Stelle Datenschutzzertifizierungen nach der DSGVO ausstellen darf, muss sie akkreditiert sein. Die Akkreditierung erfolgt durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) gemeinsam mit der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde.
Akkreditierungsprozess für den Bereich Datenschutz
Das Projekt Datenschutz der Deutschen Akkreditierungsstelle hat gemeinsam mit der Datenschutzkonferenz Informationen zum Akkreditierungsprozess für den Bereich Datenschutz veröffentlicht.
Wie verläuft der Akkreditierungsprozess?
Gemäß Art. 43 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und § 39 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) werden Stellen, die im Datenschutzbereich zertifizieren möchten, durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) zusammen mit der Befugnis erteilenden, zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Aufsichtsbehörde) akkreditiert. Interessierte Stellen müssen dabei sowohl die Anforderungen aus der EN-ISO/IEC 17065/2012 erfüllen, als auch ergänzende Anforderungen aus dem Datenschutzbereich. Zur Durchführung von Akkreditierungen sind insgesamt sechs Phasen vorgesehen. Diese Phasen werden im Nachfolgenden gemäß der Abbildung beschrieben.






