Schulische Informationssysteme boomen
Die Anzahl und Vielfalt von schulischen Informationssystemen boomen weltweit. Dazu gehören unter anderem Lernanwendungen (bspw. Anton, itslearning), Lernplattformen (bspw. moodle, ILIAS), Content-Plattformen für Erklärvideos, Audiobeiträge, Podcasts; als auch Lerninfrastrukturen, wie Videokonferenzsysteme (bspw. visavid, MS Teams), Chatprogramme (bspw. Wire, School-Fox), oder interaktive Pinnwände (bspw. Taskcards, LearningApps).
Anbieter müssen die Einhaltung der DSGVO sicherstellen
Anbieter schulischer Informationssysteme müssen sicherstellen, dass ihre Systeme alle Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfüllen, und sollten dies transparent Bildungsreinrichtungen, Schulträger und Kommunen kommunizieren.
Datenschutzzertifizierungen sind im Interesse aller Beteiligten
Ein geeignetes Mittel, um die Einhaltung der DSGVO sicherzustellen, sind Datenschutzzertifizierungen. Datenschutzzertifizierungen sind im Interesse aller Beteiligten: der Betroffenen, also insbesondere der Schüler*innen, deren personenbezogene Daten geschützt werden sollen; der Bildungseinrichtungen, Schulträger und Kommunen, die nur mit solchen Informationssystem-Anbietern zusammenarbeiten dürfen, die hinreichend Garantien zur Einhaltung des Datenschutzes vorweisen können; und der Anbieter, die ihren Kunden mit einer Zertifizierung eben diese Sicherheit nachweislich bieten können.